Vor der Kontrolle
- Der Eigentümer erhält vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) die Aufforderung, den Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen.
- Anschließend beauftragt der Eigentümer ein unabhängiges Kontrollorgan mit der Durchführung der Kontrolle.
Kontrolle vor Ort
- Erfassung und Dokumentation:
- Die Sicherungsgruppen im Sicherungskasten werden aufgenommen und dokumentiert.
- Sichtkontrolle:
- Es erfolgt eine Überprüfung auf sichtbare Mängel oder Unregelmäßigkeiten.
- Isolations- und Fehlerstromprüfung:
- Der Strom wird für etwa 5–10 Minuten unterbrochen, um die Isolationsmessung der Leitungen durchzuführen und die Fehlerstromschutzschalter zu testen.
- Prüfung der elektrischen Installationen:
- Während eines Rundgangs durch das Gebäude werden Steckdosen, Beleuchtungen und elektrische Apparate geprüft und gemessen.
- Dabei erfolgt zusätzlich eine Sichtkontrolle der Installationen.
Nachbereitung im Büro
- Dokumentation:
- Die Messergebnisse werden in einem Mess- und Prüfprotokoll festgehalten.
- Mängelbericht:
- Werden Mängel festgestellt, erstellt das Kontrollorgan einen detaillierten Kontrollbericht.
- Der Eigentümer erhält den Bericht in zweifacher Ausführung, um diesen an den Installateur zur Mängelbehebung weiterzuleiten. (oder wir holen für den Eigentümer die Offerten oder werden es weiterleiten für die Behebung)
- Abschluss der Kontrolle:
- Nach der Behebung der Mängel meldet der Installateur die Arbeiten mittels Behebungsanzeige beim Kontrollorgan ab.
- Bei größeren Anlagen oder schwerwiegenden Mängeln erfolgt eine Nachkontrolle durch das Kontrollorgan.
- Sicherheitsnachweis:
- Sind alle Installationen mängelfrei, stellt das Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis sowie das Mess- und Prüfprotokoll aus.
- Eine Kopie wird direkt an das EVU übermittelt.
Dieser strukturierte Ablauf sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen.